7. 7.1. Im Geschäftsjahr 2019 haben die Rekurrenten gemäss Handelsbilanz ordentliche Abschreibungen von CHF 73'215.72 vorgenommen (Abschreibungen Auto: CHF 460.00; Abschreibungen Maschinen und Geräte: CHF 3'029.00; Abschreibungen landwirtschaftliche Gebäude: CHF 69'726.72). Dabei haben sie die Maximalsätze gemäss dem Merkblatt A/2001 nicht ausgenutzt. Im Veranlagungsverfahren hat die Vorinstanz die ordentlichen Abschreibungen zugunsten der Rekurrenten gemäss Steuerbilanz auf CHF 89'563.00 erhöht. Mit Einsprache haben die Rekurrenten den Eventualantrag gestellt, die Abschreibungen gemäss Merkblatt A/2001 auf CHF 110'904.00 zu maximieren.