6. Vorliegend ist unbestritten, dass der Landwirtschaftsbetrieb der Rekurrenten in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 keine Verluste erlitt (Reingewinn 2017: CHF 76'381.85; Reingewinn 2018: CHF 103'958.44 [vgl. Buchhaltun- - 13 - gen 2017 und 2018]). Nach dem klaren Wortlaut von § 19 Abs. 3 StGV ist damit die Nachholung von Abschreibungen im Jahr 2019 nicht möglich.