4. Vorliegend ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Nachholung von Abschreibungen erfüllt sind. Eventualiter haben die Rekurrenten die Erhöhung der ordentlichen Abschreibungen auf CHF 110'904.00 gemäss den Maximalsätzen des Merkblattes A/2001 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Merkblatt A/2001) beantragt. Ausserdem wurde eine Wertberichtigung von Liegenschaften geltend gemacht. Darauf ist nach Darlegung der gesetzlichen Grundlagen in dieser Reihenfolge einzugehen.