3.3.2. In der Vernehmlassung bringt der LE KStA zur Ergänzung vor, dass weder im Einsprache- noch im Rekursverfahren die behauptete Überbewertung - 10 - belegt worden sei. Der Steuerwert belege keine Überbewertung. Weiter führte der LE KStA aus, die Entlöhnung der Unternehmerfamilie sei steuerrechtlich nicht abzugsfähig.