In den Jahren 2017 und 2018 seien in die Gebäude ([...]) grosse Investitionen getätigt worden (2017: CHF 457'801.00; 2018: CHF 189'049.00). Gemäss rechtskräftiger Veranlagung per 31. Dezember 2018 hätten sich die Buchwerte der Immobilien (ohne Boden und Wald) per 1. Januar 2019 auf CHF 1'016'151.00 belaufen. Die Veranlagungen und Jahresabschlüsse 2017 und 2018 seien rechtskräftig. Damit habe die Steuerbehörde anerkannt, dass keine Abschreibungen auf dem Anlagevermögen vorgenommen worden seien. Aufgrund der ungünstigen Geschäftsabschlüsse 2017 und 2018 seien die zulässigen Abschreibungen nicht vorgenommen worden. Dies habe zu einer Überbewertung der Gebäude geführt.