Die geltend gemachten Abschreibungen für die Gebäude für die Jahre 2017 - 2019 hätten 19.2 % (CHF 221'805.00 von CHF 1'150'615.00) bzw. durchschnittlich 6.4 % betragen. Sie lägen daher unter der Norm der Merkblätter der EStV. Die Nachholung sei daher ausgewiesen und berechtigt. Gemäss Merkblatt A/2001 sei die Nachholung unterlassener Abschreibungen nur in Fällen zugelassen, in denen in früheren Jahren wegen -9-