3.2.4. An der Einspracheverhandlung vom 8. November 2022 hielten die Rekurrenten an ihren Anträgen und Ausführungen fest (vgl. Protokoll der Einspracheverhandlung vom 8. November 2022). 3.2.5. Die Vorinstanz hat die Einsprache abgewiesen. Zur Begründung wurde wörtlich der Bericht des LE KStA vom 4. März 2022 zitiert (vgl. Erw. 3.2.2 [Bericht des LE KStA vom 4. März 2022]).