Das landwirtschaftliche Einkommen habe in beiden Jahren trotz Abschreibungen von CHF 0.00 nicht genügt, um die privaten Auslagen zu decken. In der Antwort des LE KStA vom 16. April 2021 sei das maximale Abschreibungspotential von CHF 110'904.00 anerkannt worden. Im Bericht des LE KStA vom 4. März 2022 sei dies nicht mehr der Fall. Abschliessend hielten die Rekurrenten fest, es sei nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass Inhaber von Personengesellschaften gratis arbeiten und einen Verlust vor Abschreibungen ausweisen müssten.