Der LE KStA habe einen Vergleich mit anderen Kantonen verwehrt und zeitgleich behauptet, dass in anderen Kantonen die Nachholung von Abschreibungen noch strenger praktiziert werde. Aus dem Vergleich mit anderen Kantonen sei jedoch ersichtlich, dass dort die Gesetzgebung bzw. Praxis betreffend der Nachholung von Abschreibungen weniger streng sei. Die privaten Auslagen hätten nur mit Zufluss von privatem Kapital finanziert werden können. Das landwirtschaftliche Einkommen habe in beiden Jahren trotz Abschreibungen von CHF 0.00 nicht genügt, um die privaten Auslagen zu decken.