Das Geschäftsjahr 2019 sei infolge Marktverwerfungen durch eine Gesetzesänderung zu einem sehr guten Geschäftsjahr geworden. Sie hätten sich entschlossen, die unterlassenen Abschreibungen aus den Jahren 2017 und 2018 zeitgerecht nachzuholen. Nach diversen Telefonaten und E-Mails mit den LE KStA sei an der Steuererklärung 2019 mit der Nachholung der Abschreibungen 2017 und 2018 festgehalten worden, dies im Wissen, dass der gesetzliche Spielraum von der Vorinstanz nicht ausgeschöpft worden sei. Eventualiter beantragten die Rekurrenten, die Abschreibungen gemäss dem Merkblatt A/2001 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Merkblatt A/2001) auf CHF 110'904.00 zu maximieren.