3.2. 3.2.1. Mit Einsprache führten die Rekurrenten aus, dass in den Jahren 2017 und 2018 aufgrund von Anpassungen an das Tierschutzgesetz ein sehr hoher Gebäudeunterhalt und hohe Investitionen angefallen seien. Um für den Lebensunterhalt einer fünfköpfigen Familie dennoch ein anständiges Einkommen zu erzielen, sei in diesen beiden Jahren auf sämtliche Abschreibungen verzichtet worden. Die Vorinstanz habe den grossen Gebäudeunterhalt, die Investitionen sowie die Abschreibungen von CHF 0.00 in den Steuerjahren 2017 und 2018 anerkannt. Das Geschäftsjahr 2019 sei infolge Marktverwerfungen durch eine Gesetzesänderung zu einem sehr guten Geschäftsjahr geworden.