Kantons-/Gemeindesteuern 2019 Wir verzichten auf die Nachholung der Abschreibungen der Jahre 2017 und 2018. Uns wird erlaubt, die Buchhaltung neu einzureichen und dabei die Abschreibungen auf das Maximum zu erhöhen (rund Fr. 110'000.-). Vom daraus resultierenden landwirtschaftlichen Einkommen (rund Fr. 240'000.-) wird uns eine Corona-Rückstellung im Umfang von 25% (rund Fr. 60'000.-) gewährt. Die Corona-Rückstellung wird 2020 erfolgswirksam aufgelöst. (…) Ich bitte sie, mir dies Vereinbarung schriftlich zu bestätigen, damit wir die Buchhaltung 2019 anpassen können. (…)"