3.1.2. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 stellte das Regionale Steueramt R._____ den Rekurrenten einen Veranlagungsvorschlag zu. Dabei wurden von den in der Handelsbilanz verbuchten Abschreibungen von CHF 225'294.00 lediglich CHF 89'563.00 (gemäss Steuerbilanz) zugelassen. Die daraus resultierende Differenz von CHF 135'731.00 wurde als Einkunft aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufgerechnet. -5-