7. Das Regionale Steueramt R._____ und das KStA beantragen die kostenfällige Abweisung des Rekurses. Das KStA verwies darauf, dass bei Gutheissung des Eventualantrages – anstelle einer Rückweisung – die gewählten Abschreibungen von CHF 89'563.00 um CHF 21'341.00 auf CHF 110'904.00 zu erhöhen seien. 8. A._____ und B._____ liessen eine Replik erstatten. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Regionalen Steueramt R._____ weitere Abklärungen vorgenommen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: