6.2. 6.2.1. Innert der Einsprachefrist ging bei der Gemeinde Q._____ die folgende "E I N S P R A C H E zur Steuerveranlagung 2020 vom 17. Februar 2022" ein: "Bezugnehmend auf Ihre oben erwähnte Steuerveranlagung sende ich Ihnen beiliegend die Steuererklärung 2020 und erhebe fristgerecht Einsprache. Die Steuerveranlagung weist ein viel zu hohes Einkommen aus – in diesem Sinne bitten wir Sie, mir eine korrigierte Steuerveranlagung aufgrund der effektiven Lohnzusammenstellung zuzustellen."