4. Den Einspracheentscheid vom 23. März 2023 (Zustellung am 3. April 2023) hat A._____ mit rechtzeitiger Einsprache (recte: Rekurs) vom 24. April 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er beantragt sinngemäss, er sei gemäss der mit dem Rekurs eingereichten Steuererklärung zu veranlagen. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat keine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: