der ursprüngliche Formmangel im Rekursverfahren geheilt wurde (E. 4.3.3.). Die Rekurrentin hätte den Rekurs nach Erhalt der Vernehmlassung der Vorinstanz vom 30. Mai 2023 kostenlos zurückziehen können bzw. müssen, um die Verfahrenskosten vor dem Spezialverwaltungsgericht zu vermeiden. Da sie stattdessen an der materiellen Prüfung der Sicherstellungsverfügung festhielt, sind der Rekurrentin die Gerichtskosten trotz des ursprünglichen Formmangels als Folge ihres Unterliegens aufzuerlegen.