5.3.3. Mit Kaufvertrag vom tt.mm. 2022 verkaufte die Rekurrentin ihre Liegenschaft in Q._____ zum Preis von CHF 1.1 Mio. (vgl. Vernehmlassungsbeilage 7). Damit fand eine Verschiebung vom Anlage- ins Umlaufvermögen bzw. zu leicht verwertbaren beweglichen Vermögenswerten statt. In Kombination mit der beträchtlichen Steuerschuld von über CHF 250'000.00 (ohne direkte Bundessteuer; E. 5.2.) stellt dies ein Indiz für die Gefährdung des Steueranspruchs dar.