5.2. Die Rekurrentin wurde für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 – 2020 definitiv veranlagt. Die entsprechenden Verfügungen vom 31. März 2023 sind in Rechtskraft erwachsen. Die Steuerforderungen in Höhe von CHF 251'088.50 zuzüglich Zins sind daher mehr als nur glaubhaft gemacht; deren Bestand und Umfang sind strikt bewiesen.