Die B._____ AG wurde mit Wirkung ab dem tt.mm. 2023 nach Art. 731b OR aufgelöst und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet, nachdem sie ab dem tt.mm. 2022 über keine Organe mehr verfügte, da dannzumal auch noch das letzte verbleibende Organ, C._____, im Handelsregister gelöscht wurde. Bereits am tt.mm. 2023 geriet die B._____ AG in die Schlagzeilen, da sie angeblich Anzahlungen von Kunden für [...] eingenommen habe, aber keine [...] mehr ausliefere. Vor diesem Hintergrund ist es höchst unwahrscheinlich, dass die für die B.___