__ AG wäre z.B. eine Darlehensgewährung oder die Ausschüttung von Dividenden aus der Rekurrentin und die Finanzierung des Aufbaus der B._____ AG mit privaten Darlehen der Aktionäre der B._____ AG gewesen. Durch die von der Rekurrentin gewählte und in krasser Weise gegen die Regeln der Buchhaltung verstossende Vorgehensweise konnte in der Deklaration (vorerst) eine Verkürzung des steuerbaren Reingewinns auf CHF 116'019 erreicht werden.