Kantonale Steueramt am 10. März 2023 wurde festgestellt, dass die massiven Investitionen in den Aufbau der B._____ AG fälschlicherweise als Aufwand in der Jahresrechnung 2018 der Rekurrentin verbucht wurden, gemäss den Kontoblättern 2018 u.a. in den Aufwandkonten 4600 (übriger Materialaufwand), 4902 (Rückvergütungen), 6531 (Unternehmensberatung) und 6550 (Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationsaufwand). Eine korrekte Vorgehensweise für die buchhalterische Abwicklung der genannten Investitionen in die B._____ AG wäre z.B. eine Darlehensgewährung oder die Ausschüttung von Dividenden aus der Rekurrentin und die Finanzierung des Aufbaus der B.__