4.3.2. Das Kantonale Steueramt begründet die Gefährdung des Steueranspruchs in ihrer Vernehmlassung wie folgt: "(…) Die Rekurrentin verkaufte im Jahr 2018 eine Liegenschaft in D._____ mit einem Gewinn von rund CHF 2 Mio. Mit diesem Gewinn wurden zwei Liegenschaften in D._____ und Q._____ (mit Aufnahme von Hypothekardarlehen) gekauft sowie Ausgaben von rund CHF 1.5 Mio. für den Aufbau der B._____ AG getätigt, welche ebenfalls im Jahr 2018 von den Organen der Rekurrentin gegründet wurde und deren Organe dieselben waren wie diejenigen der Rekurrentin. Anlässlich einer steuerlichen Überprüfung (Revision) durch das -5-