2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 3. Das Kantonale Steueramt beantragt die Abweisung des Rekurses. 4. 4.1. Dem Vertreter der A._____ AG wurde die Vernehmlassung des Kantonalen Steueramtes zugestellt und die Gelegenheit eingeräumt, sich dazu bis am 14. Juni 2023 zu äussern. 4.2. Der Vertreter der A._____ AG hat innert der zweifach erstreckten Frist keine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: