Es sei ihr auch nicht bewusst gewesen, warum es diesen Mechanismus gebe und dass die Deklarationssoftware das dann automatisch so verarbeite. Erst recht habe sie nicht verstanden, warum man an zwei Orten in der Deklarationssoftware eine Angabe zu verbuchten BVG-Einkaufsbeiträgen vornehmen müsse, in der genannten Rubrik zum selbständigen Erwerbseinkommen und nochmals in Ziff. 13.1 zwecks Abzugs des Einkaufsbeitrags. Das Deklarationsprogramm sei doppelspurig. Es könne nicht sein, dass von der Steuerpflichtigen als Laie erwartet werde, solche Fehler und Missverständlichkeiten in - 10 -