6. 6.1. Der Vertreter der Steuerpflichtigen wendet weiter ein, aufgrund der vorgenommenen Rechenoperationen müsse davon ausgegangen werden, dass das Steueramt Q._____ gemerkt habe, dass etwas hinsichtlich des deklarierten Einkommens von CHF 109'611.00 nicht stimmen konnte und habe -9-