5. 5.1. Gemäss Auffassung der Steuerkommission Q._____ geht aus den Details zu den Steuerveranlagungen genau hervor, wie sich das steuerbare Einkommen berechnet. Daher hätte die Steuerpflichtige die Möglichkeit gehabt und wäre es ihr zumutbar gewesen, gegen die Steuerveranlagungen 2018 rechtzeitig Einsprache zu erheben (Einspracheentscheid, S. 2).