2.2. 2.2.1. Mit Verfügung vom 23. Juni 2020 wurde die Steuerpflichtige von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 60'300.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 177'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 185'000.00) veranlagt. Der Veranlagung liegen Einkünfte aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit von CHF 125'811.00 zu Grunde. Diese setzen sich wie folgt zusammen (vgl. Details Steuerveranlagung 2018, Ziff. 2.1):