Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das Steueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. Bezüglich der Beschwerde wird kein Antrag gestellt. 8. Der Vertreter von A._____ hat eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2018. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).