6. Den Einspracheentscheid vom 17. März 2023 (Zustellung am 22. März 2023 an den Vertreter, am 29. März 2023 an A._____) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs bzw. rechtzeitiger Beschwerde vom 21. April 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt die folgenden Anträge: "1. Der Entscheid sei aufzuheben und die Steuern 2018 seien hinsichtlich Bundessteuer als auch Kantons- und Gemeindesteuern neu zu veranlagen unter Berücksichtigung von BVG-Einkaufsbeiträgen von CHF 21'000; 2. unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates."