1.2. Mit Verfügung vom 28. August 2020 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die direkte Bundessteuer 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 63'500.00 veranlagt. Der Veranlagung liegt eine Aufrechnung "verbuchter Einkauf Säule 2" von CHF 21'000.00 zu Grunde. Die Veranlagung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 2. Am 16. September 2022 stellte der Vertreter von A._____ ein Gesuch um Revision der Steuerveranlagung 2018, sowohl hinsichtlich der direkten Bundessteuer als auch der Kantons- und Gemeindesteuern. Er beantragte die steuermindernde Berücksichtigung der BVG-Beiträge von CHF 21'000.00.