Das Gericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Verfügung vom 23. Juni 2020 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 60'300.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 177'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 185'000.00) veranlagt. Der Veranlagung liegt eine Aufrechnung "verbuchter Einkauf Säule 2" von CHF 21'000.00 zu Grunde. Die Veranlagung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.