3.5.2. Das Bundesgericht hatte bis anhin nicht darüber zu befinden, ob die Möglichkeit der Beitragsleistung an die Säule 3a bei einem vorübergehenden Unterbruch der Erwerbstätigkeit erhalten bleibt. Im Bundesgerichtsurteil vom 29. September 2010 (2C_326/2010) hielt es in E. 2.3 explizit fest, dass hier nicht zu entscheiden sei, wie es sich bei einem vorübergehenden Unterbruch der Erwerbstätigkeit verhalte (E. 3.1.3.).