Daraus folgt, dass mit Blick auf die Abzugsfähigkeit von Beiträgen an die Säule 3a das Kriterium der Erwerbstätigkeit in Bezug auf jedes Einkommen einzeln zu prüfen ist. Deshalb kann – entgegen der Ansicht des Vertreters – aus dem Umstand, dass die Erwerbstätigkeit der Rekurrentin mit Blick auf deren [...] im Jahr 2020 unbestritten gegeben ist, nicht auf deren Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der Abfindung von netto CHF 159'172.25 geschlossen werden. - 10 -