Auch das Kreisschreiben Nr. 18 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 17. Juli 2008 betreffend die steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a (siehe dazu: http://www.estv.admin.ch/ bundessteuer/dokumentation/00242/00380/index. html?lang=de; besucht am 10.1.2011), welches dessen Vorfassung vom 4. Oktober 2007 und dieses das Kreisschreiben Nr. 2 ersetzte, regelt unter Ziff. 5.6 lit.