__ und Y.________ auf ein steuerbares Einkommen von Fr. 123'000.--. Die hiergegen erhobene Einsprache wurde am 12. März 2009, der Rekurs von der Steuerrekurskommission I des Kantons Zürich am 29. Juni 2009 und die Beschwerde vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Einzelrichterin, am 12. Mai 2010 abgewiesen. (…) Erwägungen: (…)