A. X.________ und Y.________ führen zusammen in Zürich und Bülach die Anwaltskanzlei A.________. Y.________ arbeitete 2005 auf Teilzeitbasis in der Anwaltskanzlei und erzielte ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit -7- von Fr. 24'695.--. Daneben bezog sie eine aus der 1. und 2. Säule ausgerichtete halbe IV-Rente von Fr. 32'083.--.