2.2. Die Rekurrentin trat per tt.mm.2019 von ihrem [...] von Q._____ zurück. Am tt.mm.2020 schloss die Rekurrentin mit der Einwohnergemeinde Q._____ eine Vereinbarung ab. Diese sieht vor, dass der Rekurrentin im Zusammenhang mit deren Ausscheiden als [...] gestützt auf § 23 des Personalreglements der Gemeinde Q._____ vom tt.mm.2004 der Betrag von CHF 166'205.60 als Abfindung bezahlt wird. In der Folge wurden der Rekurrentin abzüglich Sozialversicherungsbeiträge CHF 159'172.25 (CHF 120'000.00 am 13. Juli 2020; CHF 39'172.25 am 6. August 2020) ausbezahlt, welche die Vorinstanz als Einkünfte aus unselbstständiger Haupterwerbstätigkeit besteuerte.