6. A._____ liess eine Replik erstatten. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Die Rekurrentin erhielt im Jahr 2020 für ihre Tätigkeit als [...] einen Nettolohn von CHF 8'941.00, welchen die Vorinstanz als Einkünfte aus unselbstständiger Nebenerwerbstätigkeit besteuerte.