2. Eventualiter: Der Einsprache-Entscheid der Steuerkommission Q._____ vom 7. März 2023 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 sei aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Steuerkommission Q._____ zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST)." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. Letzteres stellt zudem den Antrag, dass auf den Rekurs mangels Begründung nicht einzutreten sei.