"1. Der Einsprache-Entscheid der Steuerkommission Q._____ vom 7. März 2023 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 sei aufzuheben und die Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) in der gesamten Höhe von CHF 33'250.00 (d.h. die massgebende Differenz beträgt CHF 31'462.00 [CHF 33'250.00 abzüglich der bereits berücksichtigten CHF 1'788.00]) seien zum Abzug zuzulassen und damit das steuerbare Einkommen auf CHF 107'420.00 festzusetzen.