1. Mit Verfügung vom 23. September 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF (…) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF (…) veranlagt. Dabei wurden in Abweichung zur Selbstdeklaration nicht CHF 33'250.00, sondern nur CHF 1'788.00 als Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 23. September 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 21. Oktober 2022 Einsprache und stellte folgenden Antrag: "Am Abzug des Beitrags der Säule 3a wird festgehalten." 3. Mit Entscheid vom 7. März 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.