1. Soweit auf den Rekurs eingetreten wird, wird der privilegiert zu besteuernde Liquidationsgewinn auf CHF 722'924.00 festgesetzt. 2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 225.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 1'325.00 unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter der Rekurrenten (5) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt O._____ Rechtsmittelbelehrung