5.7. Nachdem unbestrittenermassen von Anlagevermögen auszugehen ist, kann für die Liegenschaft S._____ auch noch im Rekursverfahren ein Steueraufschub beantragt werden. Da der Buchwert unbestrittenermassen den Anlagekosten von CHF 36'200.00 entspricht, ergeben sich keine steuerbaren wiedereingebrachten Abschreibungen, welche in die Berechnung des im Jahr 2018 steuerbaren Liquidationsgewinnes miteinzubeziehen wären. Der Rekurs ist insoweit gutzuheissen.