5.5. 5.5.1. Hingegen wird für den auf der Liegenschaft S._____ mit der steuersystematischen Realisation erzielten Liquidationsgewinn (nur Differenz Anlagekosten zukünftiger Veräusserungserlös) erstmals im Rekurs ein Steueraufschub beantragt. Zur Begründung wird die den Rekurrenten (provisorisch) eröffnete Auszonung bzw. Nichteinzonung der Liegenschaft S._____ angeführt. Gegenüber dem Einspracheverfahren sei eine neue Situation eingetreten. Zu prüfen ist damit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Steueraufschub gestellt werden kann bzw. muss.