Wird ein Steueraufschub gewährt, wird denn auch nicht der Antrag auf Überführung von Geschäftsvermögen in Privatvermögen rückgängig gemacht. Nach § 32a Abs. 1 StG aufgeschoben wird einzig die Besteuerung der Differenz zwischen Anlagekosten und (zukünftigem) Veräusserungserlös der Liegenschaft S._____. Ein Vergleich mit dem vom Spezialverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Mai 2023 beurteilten Sachverhalt ist daher nicht statthaft. - 11 -