5.4.3. Im mit Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes vom 25. Mai 2023 (3-RV.2020.54) beurteilten Sachverhalt war die Frage zu beantworten, ob der Antrag auf Überführung von Geschäftsgrundstücken in das Privatvermögen zurückgezogen werden kann. Im Gegensatz dazu steht vorliegend nicht ein Rückzug des Antrages auf Überführung von Geschäftsvermögen in Privatvermögen (steuersystematische Realisation ohne Verkauf) zur Diskussion. Am Überführungsantrag wird vielmehr festgehalten. Wird ein Steueraufschub gewährt, wird denn auch nicht der Antrag auf Überführung von Geschäftsvermögen in Privatvermögen rückgängig gemacht.