rechnen, dass die Rekurrenten nach erfolgter Rückzonung des Baulandes "J-Strasse" eine Abgeltung von der öffentlichen Hand erhielten. Die Liegenschaft S._____ gehöre zum geschäftlichen Anlagevermögen. Für diese werde in Ausübung des Wahlrechts ein Steueraufschub nach § 32a Abs. 1 StG beantragt. Die Anlagekosten entsprächen dem Buchwert von CHF 36'200.00. Dem Rekurs wurde folgende neue Berechnung des Liquidationsgewinnes beigelegt (Rekursbeilage 9):