3.5. Mit Rekurs wurde neu für die Liegenschaft S._____ ein Steueraufschub für den Wertzuwachs bis zur Veräusserung des Grundstückes gestützt auf § 32a Abs. 1 StG beantragt. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Gemeinderat S._____ habe an einem Infoanlass zur Revision der Nutzungsplanung am 29. März 2023 eröffnet, dass das Rutschgebiet "J- Strasse" (Liegenschaft S._____) als Bauland ausgezont werden solle. Von dieser Absicht hätten die Rekurrenten erst nach Zustellung des Einspracheentscheides Kenntnis erhalten. Es handle sich um eine neue Tatsache. Ein dem im Einspracheverfahren akzeptierten Überführungswert von CHF 75.00/m2 entsprechender Verkaufserlös sei nicht mehr erzielbar.