3.3. 3.3.1. Mit der Einsprache liessen die Rekurrenten die vom KStA GS geschätzten Überführungswerte der Liegenschaften in O._____ und S._____ als überhöht anfechten. Statt der geschätzten CHF 1'737'000.00 (Liegenschaft O._____) wurde ein Verkehrswert von CHF 1'645'000.00, statt CHF 444'000.00 (Liegenschaft S._____) von CHF 36'200.00 beantragt. Die Rekurrenten beriefen sich einerseits auf eine Schätzung der Q._____ vom 19. Mai 2017 und auf einen Unterhaltsnachholbedarf (Liegenschaft O._____) und anderseits auf den schwierigen Baugrund und die für eine Überbauung notwendige Sondernutzungsplanung (Liegenschaft S._____).